Kindergeld Staffelung

Kinder
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Die Kindergeld-Staffelung gibt es nicht mehr! Die Höhe des Kindergeldes ist gesetzlich festgelegt und war bis einschließlich 2022 nicht für jedes Kind gleich hoch. Das hat sich zum Jahr 2023 geändert. Seitdem gibt es die Kindergeld-Staffelung nicht mehr, die sich nach der Anzahl der Kinder richtete und somit überproportional mehr Geld für Familien mit mehr Kindern bedeutete. Diese Neuregelung führt zu einer vereinfachten Berechnung, da die Beträge nun unabhängig von der Anzahl der Kinder einheitlich sind.

Die gesetzliche Neuregelung bedeutet zum Beispiel für die Familie mit fünf Kindern, dass es für die einzelnen Kinder jeweils die fünf selben Kindergeldbeträge gibt. Für eine Familie mit drei oder sieben Kindern gibt es ebenfalls dieselben Kindergeldbeträge. Deshalb ist die Berechnung der Kindergeld-Höhe für mehrere Kinder sehr einfach. Hier gelangen Sie direkt zu unserem Kindergeld-Rechner.

Die aktuelle Kindergeld-Höhe ohne Kindergeld Staffelung

Seit Anfang 2023 beträgt das Kindergeld pro Kind 250 Euro pro Monat. Denn die frühere Regelung, bei der Familien mit mehr Kindern auch höhere Geldbeträge erhielten, ist abgeschafft. Diese Änderung vereinfacht die Berechnung für Familien, da sich die Beträge nun nicht mehr nach Anzahl der Kinder unterscheiden.

Aus unterschiedlichsten Gründen gibt es immer wieder Fälle, in denen kein Kindergeld beantragt wird, obwohl ein Anspruch besteht. Aber es gibt auch eine Möglichkeit, gewisse Beiträge noch im Nachhinein zu erhalten. Denn innerhalb einer Frist von sechs Monaten können Beträge für das Kindergeld noch geltend gemacht werden. Entsprechend können im Rahmen des sogenannten rückwirkenden Kindergeldantrages die noch nicht bezogenen Beiträge für das letzte halbe Jahr nachgefordert werden. Den früheren rückwirkenden Kindergeldantrag, der bis zu vier Jahre zurück Beiträge nachzahlbar machte, gibt es allerdings nicht mehr. Beantragen Sie Kindergeld daher rechtzeitig und vermeiden Sie finanzielle Nachteile.

Anpassungen der Kindergeldauszahlung

Vor der Kindergeld-Reform 2023 wurden unterschiedliche Beträge gezahlt, abhängig von der Anzahl der Kinder. Somit erhielten Eltern für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro. Für das dritte Kind waren es 225 Euro und ab dem vierten Kind sogar 250 Euro.

Seit 2023 gibt es für das erste und zweite Kind jeweils eine Erhöhung um 31 Euro pro Monat, und für das dritte Kind eine Erhöhung um 25 Euro pro Monat. Für alle weiteren Kinder hat sich nichts verändert. In der Tabelle können Sie ablesen, wie sich die Höhe des Kindergeldes – basierend auf der Kinderanzahl – erhöht hat.

Kinder nach Alter20222023
1. Kind219 Euro250 Euro
2. Kind438 Euro500 Euro
3. Kind663 Euro750 Euro
4. Kind913 Euro1.000 Euro
5. Kind1.163 Euro1.250 Euro
6. Kind1.413 Euro1.500 Euro

Schon in der Vergangenheit schraubte die Bundesregierung regelmäßig an den Kindergeldbeträgen. Eine Staffelung des Kindergeldes gab es übrigens schon seit fast sieben Jahrzehnten. Anfänglich gab es für die beiden erstgeborenen Kinder gar kein Kindergeld, als die staatliche Transferleistung 1954 eingeführt wurde. Erst ab dem dritten Kind wurden 25 DM gezahlt. Für jedes weitere Kind gab es ebenfalls genau diesen Betrag.

Die Staffelung bis 2023 gab es erst seit 1970. Während für das erste Kind weiterhin kein Kindergeldanspruch bestand, wurden für das zweite Kind 25 DM pro Monat gezahlt. Das dritte und vierte Kind hatten jeweils ein Anspruch in Höhe von monatlich 60 DM und ab dem fünften Kind wurden 70 DM Kindergeld pro Monat ausgezahlt.

Kindergeld 2023 berechnen

Schließlich zeigen die häufigen Änderungen, dass es immer sinnvoll ist, sich über das Kindergeld und andere Vergünstigungen für Familien für Kinder zu informieren. Zudem ist die Berechnung des Kindergeldes mithilfe unseres verfügbaren Rechners (aber auch im Kopf) im wahrsten Sinne des Wortes kinderleicht. Trotzdem gilt: wer sich im Hinblick auf die ihm zustehenden Ansprüche rund um das Kindergeld nicht sicher ist, sollte sich bei der Familienkasse beziehungsweise einer ihrer regionalen Dienststellen im ganzen Bundesgebiet kompetent beraten lassen.