Kindergeld

Durch die Zahlung von Kindergeld soll eine Grundversorgung für jedes in Deutschland lebende Kind gewährleistet werden.

Es handelt sich bei dem Kindergeld jedoch nicht um eine Sozialleistung, sondern vielmehr um eine steuerliche Ausgleichszahlung.

Der Anspruch auf Kindergeld ist aus diesem Grund auch in einem Steuergesetz geregelt, nämlich in dem Einkommensteuergesetz (EStG). Ergänzt werden die Bestimmungen zum Kindergeld durch ein weiteres Gesetz: Das Bundeskindergeldgesetz (BKGG).

Wer Kindergeld für seine Kinder erhalten möchte, muss dieses schriftlich beantragen. Dabei werden als Kinder sowohl die leiblichen Kinder als auch Adoptiv- und Pflegekinder der kindergeldberechtigten Personen angesehen. Zuständig für die Prüfung und Bearbeitung der Anträge sowie für die Auszahlung des Kindergeldes sind die Familienkassen.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des jeweiligen Kindes wird grundsätzlich immer Kindergeld gezahlt, sofern es beantragt wird. Auch über dieses Alter hinaus können Eltern für ihr Kind Kindergeld beziehen, wenn bestimmte Voraussetzungen oder Gegebenheiten erfüllt sind. Ausschlaggebend ist unter anderem, ob das Kind eine Erst- oder Zweitausbildung absolviert oder ob es eine Behinderung hat.

Wissenswertes zum Kindergeld

Kindergeld beantragen

Der Kindergeldantrag muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden. Zudem muss der Antrag vollständig ausgefüllt und zwingend vom Antragsteller unterschrieben werden. Nur dann erfüllt der Antrag alle Voraussetzungen für eine Bearbeitung durch die Familienkasse. Es gilt zu beachten, dass der schriftliche Antrag eine Übermittlung per Post oder per Telefax voraussetzt. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.

Für den Kindergeldantrag werden Vordrucke zur Verfügung gestellt. Diese Vordrucke können an jedem Standort der Familienkasse abgeholt werden. Die Antragsformulare können aber auch bequem aus dem Internet heruntergeladen werden. Alternativ kann auch der komplette Antrag in Form eines Online-Formulars im Internet ausgefüllt werden. Allerdings muss nach Absenden dieses Online-Formulars auch ein ausgedrucktes und unterschriebenes Exemplar an die Familienkasse übermittelt werden.


Sobald der Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse eingegangen ist, heißt es abwarten. Die zuständigen Sachbearbeiter überprüfen und bearbeiten die Anträge nach und nach. In der Regel kann mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit gerechnet werden. In seltenen Fällen kann die Bearbeitung auch mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zum Kindergeldantrag

Höhe des Kindergeldes

Die Höhe des Kindergeldes ist gesetzlich durch das Einkommensteuergesetz (EStG) und das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) festgelegt. Eine Änderung an der Kindergeldhöhe bedarf demnach einer Gesetzesänderung durch den Bundestag, welcher der Bundesrat ebenfalls zustimmen muss. Aktuell sind die Kindergeldzahlungen wie folgt geregelt:

Eltern, die ihren Wohnsitz im Inland haben und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, erhalten gemäß den Bestimmungen von Paragraf 62 ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG) Kindergeld als Steuervergütung. Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt und beträgt ab dem 1. Januar 2023 monatlich 250 Euro pro Kind.

Auszahlungstermine

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt immer zu festgelegten Terminen. Für jedes Kalenderjahr veröffentlicht die Familienkasse einen Überweisungsplan. Jeder Kindergeldempfänger kann aus diesem Plan ablesen, wann die monatliche Überweisung vorgenommen wird. Die Auszahlung erfolgt nicht an alle Empfänger zeitgleich – vielmehr richtet sie sich nach einem bestimmten Prinzip, das sich an der zugeteilten Kindergeldnummer orientiert.

Bezieher von Kindergeld können daher aus Ihrer Kindergeldnummer ablesen, ob die Auszahlung eher zu Beginn, zur Mitte oder aber zum Ende eines Monats durch die Familienkasse vorgenommen wird. Ausschlaggebend ist hierbei die jeweilige Endziffer der Kindergeldnummer. Je niedriger die Endziffer, desto eher im Monat wird die Kindergeldzahlung vorgenommen. Dementsprechend erfolgt eine spätere Auszahlung Kindergeldes, je höher die Endziffer ist.

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